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Hinweisgebersystem (HinSchG)

Die Integrität und Transparenz unseres Unternehmens sind für uns von zentraler Bedeutung. Daher haben wir ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet, über das Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Regelungen gemeldet werden können.

Wer kann Hinweise geben?

Unser Hinweisgebersystem steht allen Personen offen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über mögliche Verstöße erlangt haben. Dazu gehören insbesondere:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • ehemalige Beschäftigte
  • Bewerberinnen und Bewerber
  • Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Über das Hinweisgebersystem können insbesondere Hinweise zu folgenden Themen abgegeben werden:

  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Arbeits-, Umwelt-, Datenschutzrecht)
  • Korruption, Betrug oder Untreue
  • Diskriminierung, Belästigung oder sonstiges Fehlverhalten
  • Verstöße gegen interne Richtlinien

Wie können Hinweise abgegeben werden?

Hinweise können über folgende Wege gemeldet werden:

Hinweise können auf Wunsch auch anonym abgegeben werden.

Vertraulichkeit und Schutz

Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Die Identität der hinweisgebenden Person wird – soweit rechtlich zulässig – geschützt und nicht ohne deren Zustimmung offengelegt.

Hinweisgebende Personen sind gesetzlich vor Benachteiligungen geschützt, sofern die Meldung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt.

Ablauf der Bearbeitung

  • Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen
  • Prüfung des Sachverhalts durch eine unabhängige Stelle
  • Rückmeldung über geplante oder ergriffene Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten

Externe Meldestellen

Hinweisgebende Personen haben zudem das Recht, sich an externe Meldestellen zu wenden, z. B. an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.